Werbung und Instagram - Was muss ich als Blogger beachten?

Hallo ihr Lieben!
Heute melde ich mich mal mit einem Thema, was eigentlich nichts mit Büchern oder das Lesen zu tun hat. Sondern hier soll es um Instagram und das Thema Werbung gehen. Ihr habt es sicherlich mitbekommen, dass im Verlaufe der Woche eine Bloggerin, wegen falscher Kennzeichnung von Werbung, verurteilt wurde. Danach ging eine riesige Panikwelle auf Instagram los und viele fangen an, jetzt alles als Werbung zu markieren. Ich fand das etwas komisch und habe mich dann selbst informiert und ich habe für viele gute Nachrichten. Man muss nicht alles jetzt als Werbung markieren. Ich möchte euch in diesem Beitrag erzählen, was ich aus meiner Recherche herausgefunden habe und hoffe euch so etwas mehr Klarheit über das Thema zu verschaffen.

ACHTUNG!: Ich bin keine juristische Person und dieser Beitrag ersetzt keine juristische Beratung im Einzelfall. Ich habe mich zwar mit dem Thema Werbung auf Instagram intensiv beschäftigt, jedoch bin ich weder Jurist noch ein Experte auf diesem Gebiet. Ich übernehme hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit der Informationen sowie für die sich aus der Umsetzung dieser Informationen keinerlei Haftung!

Vorneweg möchte ich nochmal erwähnen, dass es zurzeit noch keine klaren Regelungen zum Thema Marketing auf Social Media gibt. Diese werden jetzt erst durch Gerichtsurteile geschaffen, deshalb sollte man solche Fälle immer mal wieder verfolgen, um auf den aktuellen Stand zu bleiben.

1. Was ist eigentlich Werbung?

Bevor wir anfangen darüber zu sprechen, wie ich Werbung richtig markiere, sollten wir uns erstmal fragen, was überhaupt Werbung ist und wie sie definiert ist. 
Juristisch ist Werbung klar definiert: " Werbung ist jede geschäftliche Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Einbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern."

Das heißt ihr müsst mit euren Post die Absicht verfolgen, dass ihr den Absatz, also den Verkauf von Waren, Dienstleistungen etc, fördern wollt. Dies geschieht zum Beispiel bei einer Kooperation mit einem Unternehmen, wo euch vorgegeben wird was ihr zu sagen habt oder euch klare Vorgaben gegeben werden. 
Es ist aber auch Werbung, wenn ihr für einen Beitrag entlohnt werdet.. Dies kann mit Geld geschehen aber auch mit Produkten. Ein Beispiel dafür wäre die Hello Sunshine Aktion von Blanvalet. Dort hat man für das Rezensieren von drei bestimmten Büchern am Ende ein Buchpaket bekommen. Dieses Buchpaket ist in unserem Falle die Entlohnung und somit war die Rezension eine Werbung und musste als diese gekennzeichnet werden. 

Keine Werbung ist: 
- ein alltäglicher Beitrag, die sich um deine Person drehen
-allgemeine journalistisch redaktionelle Beiträge über Produkte, wo ihr euch neutral oder kritisch damit beschäftigt. z.B. wenn ihr eure Follower über die neuen Ausgaben von den Harry Potter Bänden informiert und ihr euch fragt, ob das nötig ist oder nicht.
- anlassbezogene, redaktionelle Berichterstattung z.B. seid ihr bei einem Bloggertreffen von einem Verlag eingeladen und berichtet über diesen Tag
- Beiträge über persönliche Produktvorlieben  (Achtung: Hier muss klar erkennbar sein, dass ihr keinen kommerziellen Zweck damit verfolgt. Wenn ihr also nicht jedes Buch in den Himmel lobt und sagt es ist euer Lieblingsbuch, dann werdet ihr damit keine großen Probleme haben)
- wenn eine Marke auf eurem Bild zu sehen ist und ihr KEIN Unternehmen markiert habt. 

2.Wann habe ich Werbung und wie muss ich es kennzeichnen?

Nun wissen wir, was Werbung ist und nun stellen wir fest, dass wir Werbung haben bzw. wir fragen uns, wann wir jetzt genau Werbung haben.  
Grundsätzlich muss ich Werbung kenntlich machen und zwar so, dass es sich von den anderen Post hervorhebt.  Dies geht aus §58 Abs. 1 S. 1 RsTV  hervor. 
Dieses besagt: 
" Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein"

 Wer dies nicht macht, der macht Schleichwerbung. Schleichwerbung ist gesetzlich verboten und ihr macht euch strafbar. Auch jeden Post als Werbung zu markieren, halte ich dementsprechend für falsch. Denn so wird Werbung von Nicht-Werbung auch nicht hervorgehoben, denn für die Leser ist nicht mehr klar erkennbar, was Werbung ist und was nicht.
Deshalb solltet ihr nichts als Werbung kennzeichnen, was keine Werbung ist.

Was ihr als Werbung kennzeichnen müsst sind:
-Post mit  kommerzieller Kommunikation. Das sind z.B. Informationen über Angebote, Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke. 
- Gewinnspiele
- Post in denen ihr Unternehmen markiert. (Egal ob die Produkte selbstgekauft sind oder ihr kostenlos vom Verlag bekommen habt). Markierungen heißt sowohl Markierungen auf dem Bild, als auch # und @.

Letzteres wurde jetzt durch das Urteil über die Bloggerin festgelegt, denn durch das Markieren von Unternehmen kommen Leser auf die Unternehmensseite, wo die Produkte gegen Geld gekauft werden können. Somit wird uns Bloggern/ Influcener  Werbung unterstellt, da der Leser nicht unterscheiden kann, ob das Markieren Werbung ist oder nicht. Was man davon halten will, ist jedem selbst überlassen. Auch sollte man den Falll weiterverfolgen, denn nach meinen Stand geht der Fall zum nächst höheren Gericht, der wiederrum nochmal ein ganz anderes Urteil fällen könnte.


3. Ist jetzt jeder Post von einem Produkt = Werbung?

Diese Frage ist ganz klar mit: NEIN! zu beantworten.  Nur weil auf eurem Instagrambild eine Marke zu sehen ist, macht ihr nicht gleich Werbung.  Es ist erst Werbung, wenn ihr das Unternehmen irgendwie auf dem Bild und/oder im Beitrag markiert oder der Post unter den Bedingungen von 1. fällt. Auch sind Rezensionen keine Werbung. Deshalb lasst es jeden Post, nur weil eine Marke zu sehen ist, als Werbung zu markieren. Das ganze macht euch nur undurchsichtig und man kann auch nicht mehr zwischen Werbung und keiner Werbung unterscheiden.

5. Und wie kennzeichne ich nun Werbung korrekt?

Nachdem wir jetzt wissen, dass ich nicht jeden Post als Werbung kennzeichnen muss, ist nun die Frage wie ich im Fall der Fälle  Werbung richtig kennzeichne. 
Hier hat das Oberlandesgericht Celle letztes Jahr im September klarere Vorgaben gemacht.
Dabei ist es wichtig dass man zum einen die Platzierung beachtet und zum anderen die richtige Kennzeichnung. 

Befassen wir uns als erstes mit dem Ort: 
Die Kennzeichnung Werbung muss als allerestes im Beitrag erwähnt werden! Der Leser muss auf den ersten Blick erkennen, dass es sich um diesen Beitrag als Werbung handelt! Sprich: Werbung muss als erstes Wort fallen, dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Nun kommen wir zu der richtigen wörtlichen Bezeichnung:
Am sichersten seid ihr mit den Wörtern Werbung oder Anzeige. Laut der Werbezentrale ist es unproblematisch diese Wörter mit einem Hashtag zu versehen, da dieses blau unterlegt sind, werden sie nochmal besonders hervorgehebt. 
Ich persönlich rate aber eher davon ab, da man durch den Hashtag viel leichter auf den Post stößt und so auch die Gefahr größer ist, dass ein Abmahnanwalt diesen Beitrag findet.

 6. Ich habe ein Produkt von einem Unternehmen zugesendet,  wie muss ich das kennzeichnen?

Solange ihr mit diesem Produkt keine Vorgaben bekommen habt, was ihr sagen sollt oder wie ihr den Beitrag zu gestalten habt, so ist es keine Werbung und müsst es nicht als Werbung kennzeichnen. 

Dennoch ist es ratsam am Anfang des Beitrags zu erwähnen, dass man das Produkt von dem Unternehmen kostenlos zu gesendet bekommen habt.
Z.B. Mit dem Satz: Ich habe das Produkt XY vom Unternehmen XY kostenlos zugesendet bekommen

7. Was ist mit den Instagram- Stories

Für die Instagram- Stories gilt dasselbe wie für die Beiträge. Sollte eure Story länger gehen, als ein Video, so müsst ihr jedes Video kennzeichnen. 
Achtet dabei darauf, dass das Wort Werbung durch nichts verdeckt wird wie z.B. euren Usernamen! Auch muss er unbedingt schriftlich erfolgen.

 

 

Fazit:

Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich zum Thema Werbung fast gar nichts geändert hat. Die einzige Neuerung ist, dass Markierungen von Unternehmen ( Wenn ihr Freunde markiert, dann zählt es nicht als Werbung!) als Werbung kennzeichnen müsst! Alles andere bleibt gleich. Also nur weil eine Marke in eurem Bild zu sehen ist, ist es keine Werbung.
In diesem Fall ist es auch wichtig klar und transparent zu sein. Alles als Werbung zu markieren ist meiner Ansicht nach genauso schlimm wie gar nichts als Werbung zu markieren. 
Ich hoffe ich konnte euch mit diesem Beitrag mach Klarheit verschaffen und euch ein bisschen beruhigen.  Falls ihr noch Fragen habt oder noch irgendetwas unklar ist, empfehle ich euch zum einen den Leitfaden von der Wettbewerbszentrale zu lesen und auch könnt ihr mich gerne auf Instagram anschreiben oder hier. Ich versuche dann so gut es geht zu antworten. 


 




Quellen:
 https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_pressemitteilungen/?id=317
https://www.berliner-zeitung.de/digital/urteil-gegen-bloggerin-muss-jetzt-jeder-seine-instagram-posts-als-werbung-markieren--30645568



  

Keine Kommentare:

Dieser Blog ist mit Blogspot, einem Googleprodukt, erstellt und wird von Google gehostet.
Es gelten die Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen für Googleprodukte
Durch das Schreiben eines Kommentars erklären Sie sich bereit, dass personenbezogenen Daten im Rahmen des berechtigten Interesses gespeichert werden.

Powered by Blogger.